Der Gemeinderat von Biel, der Gemeinderat von Leubringen-Magglingen und der Rat für fran-zösischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB), die zusammen die Bieler Juradelegation (DBAJ) bilden, haben den Entwurf zur Änderung des Gesetzes über die politischen Rechte (PRG) zur Kenntnis genommen. In ihrer Stellungnahme begrüssen sie den neuen Berechnungsschlüssel, der es ermöglicht, die Vertretung der Französischsprachigen der Region im Grossen Rat zu konsolidieren. Sie unterstützen auch die vorgeschlagene Öffnung, die auf nicht nach Sprachen getrennten Listen gewählten Französischsprachigen bei der Besetzung der garantierten Sitze zu berücksichtigen. Die DBAJ hat jedoch Fragen zu mehreren Punkten des Änderungsentwurfs, da sie der Ansicht ist, dass dem Grundsatz des Schutzes der franzö-sischsprachigen Minderheit noch nicht ausreichend Rechnung getragen wird.

Die DBAJ fordert insbesondere, dass die Frage der nachrückenden Ersatzleute erneut geprüft werde. Gemäss Vernehmlassungsvorlage würde die Nachfolge einer französischsprachigen Person, die nicht über eine separate Liste gewählt wurde und die ihr Mandat und den garantierten Sitz, den sie innehat, verlässt, durch die erste nachrückende Ersatzperson der Liste sichergestellt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Garantiesitze von nichtfranzösischsprachigen Nachrückerinnen und Nachrückern besetzt werden könnten. Das Instrument der garantierten Sitze wurde aber gerade deshalb eingeführt, um die Stimme der Französischsprachigen des Wahlkreises Biel-Seeland im Grossen Rat zu sichern. Wer einen solchen Garantiesitz innehat, ist gleichzeitig auch Mitglied der französischsprachigen Deputation des Grossen Rates. Eine solche Bestimmung verstösst daher gegen den Grundsatz, der zur Einführung der Garantiesitze geführt hat.

Zweitens fordert die DBAJ die Einführung einer zusätzlichen Garantie bei der Anmeldung von Französischsprachigen auf den französischsprachigen und den nicht nach Sprachen getrennten Listen. Jede Person, die einen garantierten Sitz einnehmen möchte, sollte mindestens im Wahlregister als französischsprachig eingetragen sein.