Die DBAJ fordert insbesondere, dass die Frage der nachrückenden Ersatzleute erneut geprüft werde. Gemäss Vernehmlassungsvorlage würde die Nachfolge einer französischsprachigen Person, die nicht über eine separate Liste gewählt wurde und die ihr Mandat und den garantierten Sitz, den sie innehat, verlässt, durch die erste nachrückende Ersatzperson der Liste sichergestellt. Mit anderen Worten bedeutet dies, dass Garantiesitze von nichtfranzösischsprachigen Nachrückerinnen und Nachrückern besetzt werden könnten. Das Instrument der garantierten Sitze wurde aber gerade deshalb eingeführt, um die Stimme der Französischsprachigen des Wahlkreises Biel-Seeland im Grossen Rat zu sichern. Wer einen solchen Garantiesitz innehat, ist gleichzeitig auch Mitglied der französischsprachigen Deputation des Grossen Rates. Eine solche Bestimmung verstösst daher gegen den Grundsatz, der zur Einführung der Garantiesitze geführt hat.
Zweitens fordert die DBAJ die Einführung einer zusätzlichen Garantie bei der Anmeldung von Französischsprachigen auf den französischsprachigen und den nicht nach Sprachen getrennten Listen. Jede Person, die einen garantierten Sitz einnehmen möchte, sollte mindestens im Wahlregister als französischsprachig eingetragen sein.