Der Regierungsrat des Kantons Bern will das Sonderstatut für den Berner Jura und die Zweisprachigkeit des Kantons weiterentwickeln.

Der Regierungsrat des Kantons Bern will das Sonderstatut für den Berner Jura und die Zweisprachigkeit des Kantons weiterentwickeln. Er hat mehrere Beschlüsse gefällt, mit denen die Vorschläge des Berichts «Status quo plus» umgesetzt werden sollen. Dieser Bericht konkretisiert einen der beiden Ansätze zur Lösung der Jurafrage, die die Interjurassische Versammlung vorgeschlagen hatte. Die Regierung nutzt die Gelegenheit, um Möglichkeiten auszuloten, wie auch die Zweisprachigkeit der Kantonsverwaltung gestärkt werden kann. Ihre Vorschläge hat sie am Freitag (20.02.2015) an einer Medienkonferenz in Courtelary vorgestellt. Mit seinen Beschlüssen will der Regierungsrat die Mitwirkung der institutionellen Organe des Berner Juras und der Stadt Biel stärken. Er hat die Staatskanzlei und die Direktionen beauftragt, mehrere Gesetzesänderungen und -anpassungen vorzubereiten, um den Handlungsspielraum des Bernjurassischen Rates (BJR) und des Rates für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) zu erhöhen. So soll insbesondere das Generalsekretariat des BJR mit der Stelle eines Kulturbeauftragten ausgestattet werden.