Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) hat zur Teilrevision der Bieler Stadtordnung Stellung genommen.

Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) hat zur Teilrevision der Bieler Stadtordnung Stellung genommen. Mit Bezug auf die sprachlichen Aspekte verlangt er namentlich, dass die Stadt bei der Übertragung kommunaler Aufgaben an Dritte (Art. 2) der Zweisprachigkeit Rechnung trägt und darüber wacht, dass möglichst deutsch- und französischsprachige oder zweisprachige Unternehmen mit diesen Aufgaben betraut werden. Die mit Dritten abgeschlossenen Verträge müssen die Berücksichtigung der Zweisprachigkeit explizit erwähnen, da die beauftragten Unternehmen in sprachlicher Hinsicht denselben Anforderungen unterworfen sind wie die Bieler Stadtverwaltung.