Da sowohl seitens des RFB als auch seitens des kantonalen Amts für Kultur (AK) das Bedürfnis nach mehr Klarheit aufkam, hat der Kulturausschuss beschlossen, das 2008 erstmals veröffentlichte Kulturleitbild des RFB für die Ausübung der politischen Mitwirkung im Bereich der Kultur einer Teilrevision zu unterziehen.