Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) hat eine Antwort zur Kenntnis genommen, die ihm das Obergericht des Kantons Bern zukommen liess.

Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) hat eine Antwort zur Kenntnis genommen, die ihm das Obergericht des Kantons Bern zukommen liess. Sie betrifft die Regeln zur Verwendung von Gerichtssprachen im Mediationsfall. Mit der ausführlichen Darlegung ihrer Meinung reagierte die höchste Gerichtsinstanz des Kantons auf ein Schreiben, in dem der RFB im Dezember 2012 Präzisierungen zu den Regeln und der Vorgehensweise in solchen Fällen gefordert hatte. Der RFB selber nahm zu einer Interpellation Stellung, die von französischsprachigen Bürgern einer deutschsprachigen Gemeinde im Seeland stammte. Sie war auf einen Rechtskonflikt in einem Mietfall zurückzuführen, an dem die kantonalen Behörden beteiligt waren. Das betroffene Paar erklärte, es habe sich bei einem – von ihm als informell bezeichneten - Mediationsverfahren auf Deutsch verteidigen müssen. Das Verfahren fand in der Gemeinde, aber nicht vor der regionalen Schlichtungsbehörde in Biel statt.