Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) will vom Kanton gewährleistet haben, dass das Angebot der Suchthilfe in Biel zweisprachig bleibt.

Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) will vom Kanton gewährleistet haben, dass das Angebot der Suchthilfe in Biel zweisprachig bleibt. Unabhängig vom Entscheid, der für den Berner Jura gefällt wird, weist der RFB darauf hin, dass der Verwaltungskreis Biel/Bienne offiziell zweisprachig ist. Somit müssen die öffentlichen Dienstleistungen auch im Suchtbereich auf Französisch und Deutsch angeboten werden. Wie bei den meisten Dienstleistungen im Gesundheitsbereich ist auch hier die Sprache von besonderer Bedeutung. Der RFB versteht das kantonale Bestreben, die bestehenden Dienstleistungen teilweise zusammenzulegen und nicht mehr länger zwischen legalen und illegalen Drogen zu unterscheiden. Dies gilt auch für den Berner Jura, in dem eine solche Unterscheidung noch besteht. Künftig könnte im Berner Jura grösstenteils eine einzige Institution mit der Suchthilfe beauftragt werden. Der RFB bittet die kantonale Gesundheitsdirektion, ihn über den weiteren Verlauf dieses Dossiers auf dem Laufenden zu halten und über die Massnahmen zu informieren, mit denen das zweisprachige Angebot in Biel unabhängig von dem für den Berner Jura getroffenen Entscheid erhalten bleiben soll.