Die Stadt Biel, die Gemeinde Leubringen und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) stehen in der Jurafrage zu ihrer Politik der aktiven Neutralität und beabsichtigen nicht, sich in das Abstimmungsprozedere einzumischen, das voraussichtlich 2013 im Berner Jura und im Kanton Jura eingeleitet wird.

Die Stadt Biel, die Gemeinde Leubringen und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) stehen in der Jurafrage zu ihrer Politik der aktiven Neutralität und beabsichtigen nicht, sich in das Abstimmungsprozedere einzumischen, das voraussichtlich 2013 im Berner Jura und im Kanton Jura eingeleitet wird. In ihrer gemeinsamen Stellungnahme zur Teilrevision des Sonderstatutsgesetzes (Revision zur Schaffung der Rechtsgrundlagen für eine regionale Abstimmung) betonen die drei Behörden, die in der Bieler Juradelegation vertreten sind, erneut, dass es allein an der Bevölkerung des Berner Juras ist, über ihre Zukunft zu entscheiden. Sie erinnern indessen an die historischen, kulturellen und wirtschaftlichen Beziehungen, die zwischen den Gemeinden Biel und Leubringen, und insbesondere ihrer welschen Bevölkerung, und dem Berner Jura bestehen. Sie ersuchen in diesem Sinne darum, unabhängig vom Ausgang der Abstimmung im Berner Jura aktiv in die weiteren Arbeiten eingebunden zu werden.