Die Bieler Juradelegation (DBAJ), in der die Stadt Biel, die Gemeinde Leubringen und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) vertreten sind, hat die Stellungnahme des Bernjurassischen Rats (BJR) zur Durchführung einer Abstimmung im Berner Jura zur Kenntnis genommen.

Die Bieler Juradelegation (DBAJ), in der die Stadt Biel, die Gemeinde Leubringen und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) vertreten sind, hat die Stellungnahme des Bernjurassischen Rats (BJR) zur Durchführung einer Abstimmung im Berner Jura zur Kenntnis genommen. Dem Grossen Rat kann nun eine Änderung des Sonderstatutsgesetzes vorgelegt werden. Dies ist die Voraussetzung, um eine Abstimmung über die Einleitung eines Verfahrens zur Gründung eines neuen, aus dem Berner Jura und dem Kanton Jura bestehenden Kantons durchführen zu können. Die in der Bieler Juradelegation vertretenen Behörden bekräftigen ihre Haltung einer aktiven Bieler Neutralität in der Jurafrage. Sie sind der Auffassung, dass die Bevölkerung des Berner Juras selbst über ihre Zukunft bestimmen soll, falls es zur Abstimmung kommt.