Zweisprachigkeit in der Spitalversorgung ist wichtig. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, sich in den Bieler Listenspitälern sowie am Inselspital Bern in ihrer Amtssprache behandeln zu lassen.

Zweisprachigkeit in der Spitalversorgung ist wichtig. Patientinnen und Patienten haben einen Anspruch darauf, sich in den Bieler Listenspitälern sowie am Inselspital Bern in ihrer Amtssprache behandeln zu lassen. Wer eine Verletzung dieses Rechts feststellt, kann sich an das kantonale Spitalamt wenden. Die Möglichkeiten für eine finanzielle Unterstützung dieser Zweisprachigkeit sind hingegen sehr begrenzt. Dies ist das Fazit eines Treffens zwischen Gesundheitsdirektor Pierre Alain Schnegg, dem Bernjurassischen Rat (BJR) und dem Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB).    

Politisches Signal des Kantons

Regierungsrat Schnegg bestätigte die Bedeutung der Zweisprachigkeit für die Spitalversorgung. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion ist bereit, ein politisches Signal zu setzen und das Thema Zweisprachigkeit regelmässig im Rahmen der halbjährlichen Gespräche mit den Direktionen der betroffenen Spitaleinrichtungen aufzugreifen. Regierungsrat Schnegg machte aber auch klar, dass die Zweisprachigkeit nur eine der zahlreichen Herausforderungen ist, mit denen sich die Spitäler zu befassen haben, da sie oft mit komplexen Strukturen, einer schwierigen finanziellen Lage und dem Ausbau der ambulanten Spitalversorgung konfrontiert sind.

Berücksichtigung der Patientenkritik 

Die GEF, der BJR und der RFB weisen darauf hin, dass mehrere Fragen noch offen sind. Der Kanton ist der Auffassung, dass die Zweisprachigkeit besser in die Versorgungskosten integriert und in den Tarifgesprächen mit den Krankenkassen verhandelt werden müsste. Ein Thema sind auch die Bundesbeiträge an mehrsprachige Kantone. Diese waren in den vergangenen Jahren rückläufig, obwohl sie dazu beigetragen haben, die Zweisprachigkeit in den Spitälern zu fördern. Der RFB wird sich darum bemühen, dass sich der Kanton beim Bund einsetzt. Und schliesslich stellt sich für den RFB auch die Frage nach einer gesetzlichen Grundlage für direkte Staatsbeiträge an zweisprachige Projekte.