Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) ruft die französischsprachige Deputation und die Grossratsmitglieder aus dem Wahlkreis Biel-Seeland auf, in der Novembersession 2017 des Grossen Rates rund fünfzehn Massnahmen des kantonalen Entlastungspakets 2018 abzulehnen.

Der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB) ruft die französischsprachige Deputation und die Grossratsmitglieder aus dem Wahlkreis Biel-Seeland auf, in der Novembersession 2017 des Grossen Rates rund fünfzehn Massnahmen des kantonalen Entlastungspakets 2018 abzulehnen. Diese Massnahmen könnten die kantonale und die kommunale Zweisprachigkeit, insbesondere in der Region Biel, schwächen. Der RFB widersetzt sich zudem grundsätzlich den Lastenverschiebungen vom Kanton zu den Gemeinden.

Ablehnung von drei Massnahmenarten

Der RFB hat das gesamte Entlastungspaket EP 2018 vorwiegend aus Sicht der Zweisprachigkeit und der Wahrung der regionalen Besonderheiten geprüft. Er lehnt drei Arten von Massnahmen ab: jene, die sich negativ auf die Zweisprachigkeit oder die französischsprachige Minderheit auswirken könnten; jene, die die Region Biel besonders betreffen; all jene, die eine Verschiebung der Lasten vom Kanton zu den Gemeinden beinhalten, was sich besonders gravierend auf die Finanzen der zweisprachigen Gemeinden Biel und Leubringen/Magglingen auswirken würde, da sie ein soziokulturelles und schulisches Leben in zwei Sprachen zu tragen haben.

Berufsbildung

Der RFB zeigt sich besorgt über die vorgesehene neue Bewirtschaftung der Berufsbildungs-klassen nach Sprachregionen. Er unterstützt eine nach Regionen differenzierte Organisation, erinnert aber daran, dass die Bieler Schulen, wie zum Beispiel die BFB und das BBZ Biel/Bienne, zweisprachig funktionieren und Schülerinnen und Schüler beider Sprachgruppen umfassen. Der Kanton muss diesem Umstand bei den Klassenbeständen Rechnung tragen und darf die Anstrengungen der vergangenen Jahre, um die französisch- und zweisprachige Berufsbildung in Biel zu stärken, nicht unterlaufen.

Gesetzeswidrige oder unnötige Lastenverschiebungen

Der RFB widersetzt sich schliesslich auch den Massnahmen, die eine Verschiebung von Aufgaben und somit eine Lastenverschiebung vom Kanton zu den Gemeinden vorsehen. Diese Massnahmen stehen im Widerspruch zu Artikel 29b des kantonalen Gesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (FILAG), der vorsieht, dass Lastenverschiebungen zwischen dem Kanton und den Gemeinden kompensiert werden müssen, was hier anscheinend nicht vorgesehen ist. Der RFB ruft die Grossrätinnen und Grossräte der Region auf, die Massnahmen abzulehnen, sofern diese Lastenverschiebungen die beiden zweisprachigen Gemeinden Biel und Leubringen/Magglingen aufgrund der zweisprachigkeits-bedingten Mehrkosten besonders stark betreffen werden.