Der Bund hat 2014 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz) insgesamt 413 700 Franken an vierzehn Projekte im Kanton Bern ausgerichtet.

Der Bund hat 2014 im Rahmen des Bundesgesetzes über die Landessprachen und die Verständigung zwischen den Sprachgemeinschaften (Sprachengesetz) insgesamt 413 700 Franken an vierzehn Projekte im Kanton Bern ausgerichtet. Mit diesem Betrag wurden zwölf Projekte aus dem für den Kanton Bern vorgesehenen ordentlichen Globalbudget von 300 000 Franken sowie zwei Projekte aus einer interkantonalen Reserve finanziert. Die vom Bundesamt für Kultur gewährten Beiträge werden im Kanton Bern auf Antrag einer Arbeitsgruppe unter dem Vorsitz des Vizestaatsschreibers sowie unter Mitwirkung des Rats für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB), des Forums für die Zweisprachigkeit, des Bernjurassischen Rats (BJR) sowie von Vertreterinnen und Vertretern der Kantonsverwaltung verteilt. Gemäss den Zielen des eidgenössischen Sprachengesetzes fliessen mehrere Finanzhilfen in den Bildungsbereich. Der RFB und das Forum für die Zweisprachigkeit haben wie bereits 2013 eng mit dem Spitalzentrum Biel (SZB) zusammengearbeitet, um das Projekt fortzuführen, das die Bemühungen des Spi-SZB hin zu einer besseren Berücksichtigung der beiden Amtssprachen unterstützen soll.