Der Bund hat im vergangenen Jahr Beiträge von insgesamt 400‘000 Franken an verschiedene Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern gesprochen.

Der Bund hat im vergangenen Jahr Beiträge von insgesamt 400‘000 Franken an verschiedene Projekte zur Förderung der Zweisprachigkeit im Kanton Bern gesprochen. Rechtsgrundlage für die vom Bundesamt für Kultur gewährten Beiträge ist das Sprachengesetz. Die Beiträge werden im Kanton Bern auf Antrag einer Arbeitsgruppe verteilt. In dieser Arbeitsgruppe, die unter dem Vorsitz des Vizestaatsschreibers tagt, sind der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des zweisprachigen Amtsbezirks Biel (RFB), das Forum für die Zweisprachigkeit, der Bernjurassische Rat (BJR) und die Kantonsverwaltung vertreten.