Der Gemeinderat von Biel, der Gemeinderat von Leubringen und der Rat für französischsprachige Angelegenheiten des Verwaltungskreises Biel/Bienne (RFB) stehen hinter den meisten Anträgen der Vorlage zur Änderung des Sonderstatutsgesetzes (SStG).

Dies geht aus ihrer Stellungnahme hervor, die sie dem Kanton haben zukommen lassen. Die drei Partner der Bieler Juradelegation erachten es als wesentlich, dass die Förderung und der Schutz der französischsprachigen Bevölkerung gestärkt werden, und begrüssen insbesondere, dass die Erweiterung des Wirkungskreises des RFB im Gesetz verankert wird. Seit den Wahlen vom Frühling 2018 setzt sich der RFB aus 13 Mitgliedern der zweisprachigen Gemeinden Biel und Leubringen sowie aus fünf Mitgliedern aus den übrigen 17 deutschsprachigen Gemeinden des Verwaltungskreises Biel/Bienne zusammen. Die Erweiterung des RFB-Wirkungskreises hat keine Auswirkungen auf die Amtssprache und die Autonomie der Gemeinden. Die 17 betroffenen Gemeinden bleiben deutschsprachig. Dank dieser Erweiterung können innerhalb des Verwaltungskreises gewisse Ungleichbehandlungen, wie zum Beispiel im Bereich der Kulturbeiträge, reduziert werden.